Was muss vor der Aufnahme geklärt werden?
- Klärung des Bedarfs und des Kostenträgers mit den Reha-Beratern der Arbeitsagentur oder anderer Kostenträger
- Vorgespräch mit dem Sozialpädagogischen Fachdienst (des LAZs oder von Haus D)
- Einwöchiges Praktikum vereinbaren
- Erfolgreiches Praktikum mit klarer Aufnahmeempfehlung
- Kostenübernahmeerklärung
Im Anschluss kann der Berufsbildungsbereich durchlaufen werden. Dieser gliedert sich in Eingangsverfahren (bis zu 3 Monate), erstes Jahr (Grundkurs) und ggf. zweites Jahr (Aufbaukurs). Besteht danach immer noch ein Förderbedarf kann die Aufnahme in den Arbeitsbereich der Werkstätten erfolgen (Kostenträger: in Bayern im Regelfall die Bezirke).
Berufliche Bildung – Eingangsverfahren und Ablauf 1. Jahr
Berufliche Bildung – Ablauf 2. Jahr
Inklusion nach der Beruflichen Bildung: Der Arbeitsbereich
Ansprechpartner im Berufsbildungsbereich mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung:
Kontakt: | Inga Schlösser |
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Funktion: | Einrichtungsleiterin LAZ |
Fachbereich: | Soziales |
Telefon: | 0841 / 6232 - 761 |
Telefax: | 0841 / 6232 - 777 |
E-Mail: | schloesser@lebenshilfe-ingolstadt.de |
Ansprechpartner im Berufsbildungsbereich mit Förderschwerpunkt psychische Entwicklung:
Kontakt: | Stefanie Schier |
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Funktion: | Sozialpädagogischer Fachdienst Haus D |
Fachbereich: | Soziales |
Telefon: | 0841 / 6232-7109 |
Telefax: | 0841 / 6232-7090 |
E-Mail: | schier@lebenshilfe-ingolstadt.de |